Konformitätserklärung

Kennzeichnung und Konformität für Materialien und Gegenstände aus Keramik, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen.

Hiermit bestätige Ich, dass die hergestellten und mit dem Vermerkt „Für den Gebrauch mit Lebensmitteln geeignet“ gekennzeichneten Produkte den nachfolgend aufgelisteten Verordnungen und Vorschriften, in Ihren, zum Zeitpunkt der Ausstellung geltenden Fassungen, entsprechen:

  • Bedarfsgegenständeverordnung (BedGstV)
  • Verordnung EG 1935/2004
  • EU-Richtlinie 84/500/EWG mit Änderungsrichtlinie 2005/31/EWG
  • Verordnung 2023/2006

Die Kennzeichnung mit dem Glas-Gabel-Symbol, ist jedoch nicht verpflichtend für Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eindeutig dafür bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (z.B. Kaffeetassen, Kannen, Teller….).

Im Vertrauen auf Ihre Kompetenz, den Einsatzzweck von beispielsweise Kaffeetassen, Teekannen, Bechern usw. zu erkennen, werde ich meine Keramik nicht mit dauerhaften Aufklebern versehen.

Die durchgeführten Laborprüfungen der gekennzeichneten Produkte, bestätigen, dass die Blei- und Cadmiumlässigkeit unter den, zum Zeitpunkt der Ausstellung geltenden, gesetzlichen Grenzwerten liegen.

Die Prüfberichte können bei Bedarf auf Anfrage eingesehen werden.

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